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03 · Verteidigung

Strafrecht

Strafverteidigung in jeder Verfahrenslage — durch einen Fachanwalt für Strafrecht.

Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muß auch mit der Justiz rechnen.— Dieter Hildebrandt

Kaum ein Rechtsbereich greift mit derartiger Wucht in das Leben ein wie das Strafrecht. Den Strafverfolgungsorganen ist der Beschuldigte oft hilflos ausgeliefert. Ohne den Beistand eines qualifizierten Strafverteidigers verschlechtern sich die Chancen auf ein gutes Ende erheblich.

Gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft ist der Verteidiger gleichgeordnet — er sorgt für Waffengleichheit. Jeder Beschuldigte darf in jeder Verfahrenslage, also schon im Ermittlungsverfahren, einen Verteidiger seiner Wahl benennen. Dieser ist allein dem wohlverstandenen Interesse seines Mandanten verpflichtet.

Ein klares Verfahrensziel

Gemeinsam mit Ihnen streben wir ein Verfahrensziel an — die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch, wann immer eine Verurteilung vermieden werden kann. Erscheint eine Verurteilung unvermeidbar, richtet sich die Verteidigung auf eine möglichst milde Strafe: ob Geldstrafe, Freiheitsstrafe auf Bewährung oder eine flankierende Maßnahme, hängt vom Einzelfall ab.

Dafür bestehen unterschiedliche Wege — das Erarbeiten einer Einlassung, der Rat zum Schweigen oder das Benennen eigener Zeugen. Wir reichen Ihnen in schweren Tagen die Hand und helfen Ihnen, die Situation zu meistern.

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