Erbrecht
Testamentsgestaltung, Pflichtteil, Erbauseinandersetzung — gerichtlich und notariell.

Though lovers be lost love shall not; and death shall have no dominion.— Dylan Thomas
Mit fortschreitendem Alter stellt sich die Frage, ob die gesetzliche Erbfolge den eigenen Wünschen entspricht — oder ob die Vermögensnachfolge anders geregelt werden soll. Wir beraten Vorsorgende ebenso wie Erben.
Wer würde Erbe?
Hat der Verstorbene weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein: In erster Linie erben Kinder und Ehepartner. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, treten je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen an ihre Stelle.
Brauche ich ein Testament?
Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen entspricht, sollten Sie über ein Testament nachdenken — vor allem, wenn größere Werte betroffen sind, eine Unternehmensnachfolge zu regeln ist oder die Verteilung unter viele gesetzliche Erben vermieden werden soll. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Wer sichergehen will, errichtet ein notarielles Testament — in unserem eigenen Notariat.
Wer kann den Pflichtteil geltend machen?
Pflichtteilsberechtigt sind der überlebende Ehegatte sowie Kinder und gegebenenfalls Kindeskinder; fehlen Abkömmlinge, auch die Eltern. Der Anspruch richtet sich in der Regel auf Geldzahlung in Höhe der Hälfte des Wertes des jeweiligen gesetzlichen Erbteils.
Welche Steuer fällt an?
Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsverhältnis. Jedem Erben steht ein persönlicher Freibetrag zu — derzeit 500.000 € für den Ehegatten und 400.000 € je Kind.
Und wenn der Nachlass verschuldet ist?
Als Erbe sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen. Möchten Sie eine überschuldete Erbschaft mit Rücksicht auf das Andenken des Verstorbenen annehmen, lässt sich die Haftung auf die Erbmasse beschränken — Ihr eigenes Vermögen bleibt dann vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.