Mietrecht
Mieterhöhung, Kündigung, Räumung, Betriebskosten — auf beiden Seiten des Vertrags.

Die Heimat schrumpft, die Welt wird groß … und geradeaus geht's heim ins warme Bett und Haus.— J. R. R. Tolkien
Das Mietrecht gehört zu den Rechtsgebieten, von denen Sie als Bürger am stärksten betroffen sind. Es regelt die Rechtsbeziehung zwischen Mieter und Vermieter.
In erster Linie gilt der Mietvertrag. Erst wenn die vertraglichen Regelungen unvollständig sind oder unzulässig zum Nachteil des Mieters von Schutzvorschriften abweichen, gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und der weiteren Mietgesetze. Gegenstand kann eine bewegliche Sache ebenso sein wie Wohnraum oder ein Grundstück.
Streit entzündet sich häufig an Kündigung, Räumung, Mietminderung, Mietzahlung und dem Ersatz von Schäden. Wir prüfen Ihre Position, beraten vorbeugend bei der Vertragsgestaltung und vertreten Sie — auf Mieter- wie auf Vermieterseite — außergerichtlich und vor Gericht.