„Wenn mir jemand sagt, sein Wort sei so gut wie seine Unterschrift, dann nehme ich immer die Unterschrift.“
Alain Delon
Nach dem geltenden Berufsrecht und dem Selbstverständnis ist der Notar ein Amtsträger, der unparteiisch berät und betreut. Die Tätigkeit des Notars dient der Konfliktlösung, der Streitvermeidung und dem Interessenausgleich zwischen den Beteiligten. Es ist die Aufgabe des Notars, den Willen der Beteiligten zu ermitteln und die Verhandlungsergebnisse in eine neutrale Urkunde zu fassen, die dem jeweiligen Willen und den Interessen der Beteiligten entspricht. Dabei stehen die Betätigungsfelder des Notars in unmittelbarem Zusammenhang mit den gesetzlich vorgeschriebenen Beurkundungserfordernissen.
Wir beraten Sie u. a. in den folgenden Tätigkeitsfeldern
Immobilien
-Abschluss von Kauf- oder Übertragungsverträgen über Grundstücke, Wohnungseigentum, Erbbaurechten
Erben und Vererben
-Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Beantragung eines Erbscheins, Aufnahme von Erbausschlagungserklärungen, Auseinandersetzungsverträge bei Erbengemeinschaften
Ehe und Familie
– Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionen
Vollmachten und Verfügungen
– Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Unternehmen
– Gründung von (Kapital-)Gesellschaften, Anmeldungen zum Handelsregister
Vereine
– Anmeldungen zum Vereinsregister